Fax zur Übermittlung personenbezogener Daten ungeeignet (DSGVO)

Laut Einschätzung des Bremer Datenschutzbeauftragte wurde das Fax als zu unsicher für die Übermittlung personenbezogener Daten eingestuft. Hintergrund ist die Änderung der Transportwege (via Internet), sowie die häufig genutzte Umwandlung von Faxen in Mails beim Empfänger. Somit ist das Fax nicht mehr sicherer als die Mail, diese kann im Bezug auf Datenschutz nur mit einer Postkarte gleichgesetzt werden.

Die Ursprungsmeldung des Bremer Datenschutzbeauftragten finden man hier